Entsorgungs- und Umweltbestimmungen

Hinweise zum Elektro und Elektronikgesetztes (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG)

Die Artikel, ihre Verpackung und die mitgelieferten Batterien wurden aus wertvollen Materialen hergestellt, die wiederverwertet werden können. Dies verringert den Abfall und schont die Umwelt. Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein.

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Altbatterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückzugeben:
a) bei einer öffentlichen Sammelstelle
b) dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
c) auf dem Postweg an uns

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber

Defekte LED müssen einer umweltgerechten Entsorgung an einer Sammelstelle für Elektroschrott zugeführt werden.